casa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austria | Einfamilienhaus - Rohbau - Zwangsversteigerung

Einfamilienhaus - Rohbau - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1298890
Informazioni di contatto:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 22.12.2025 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 3, 1.Stock
casa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austria
casa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austriacasa unifamiliare Gemeinde Baden Asta / preclusione Austria | QR-CODE ...

casa unifamiliare
Pignoramenti
stimato, Stati valore di mercato € 1 280 000 (≈ US$  1 486 000) 
AT-2500 Gemeinde Baden, Katastralgemeinde Mitterberg, Hochstraße 45
Niederösterreich, Austria

 
 
   
Aree
vivere lo spazio2.658,69 piedi quadrati
proprietà0,39 acro
Descrizione
Das villenartige Einfamilienhaus wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2015 errichtet und ist bis dato nicht fertiggestellt, das Gebäude ist im Rohbauzustand vorhanden. Das vorhandene Gebäude ist gemäß Einreichplan als Haus 2 bezeichnet, das Haus 1 gemäß Einreichplan wurde nicht errichtet. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss. Auf der Terrasse im Dachgeschoss befindet sich ein Swimmingpool, im Kellergeschoss ist eine offene Garage mit zwei PKW-Stellplätzen vorhanden.
Das Gebäude ist in Massivbauweise (Ziegelbauweise mit Stahlbetonelementen) errichtet, das Dach ist als Pultdach mit Blecheindeckung ausgebildet. An der Nordseite ist das Gebäude mit einer Vollwärmeschutzfassade versehen.
Das Einfamilienhaus wird durch Kunststoff/Alufenster belichtet.
Der Garten ist ungepflegt mit Bauschutt und Gerümpel vorhanden und mit Gestrüpp bewachsen. Die westseitig des Gebäudes vorhandene Abgrabung wurde mit Spritzbeton oberflächengesichert.
Das Gebäude befindet sich in unfertigem Bauzustand, die Fußböden sind mit Estrich ohne Oberflächenbelag vorhanden, die Wandoberflächen sind teilweise malermäßig fertiggestellt, die Fliesenbeläge, die Sanitäreinrichtungen und Sanitärausstattungen fehlen zur Gänze. Geländer und Absturzsicherungen sind nicht vorhanden. Der Aufzug ist im Aufzugsschacht vormontiert und mit einer Aufzugskabine ausgestattet, die Verkleidungen und Mauerwerksanschlüsse fehlen, eine Inbetriebnahme des Aufzugs ist nicht erfolgt. Die Fassaden sind mit Ausnahme der hangseitigen Fassade nicht hergestellt, die Stahlunterkonstruktionen für die Freiflächen (Balkone und Terrassen) sind hergestellt. Das Schwimmbecken im Dachgeschoss ist mit einer Schwimmbadfolie ausgeführt, technische Einrichtungen sowie Geländer und Absturzsicherungen sind keine vorhanden. Im Kellergeschoss ist im Eingangsbereich ein Feuchteschaden am aufgehenden Mauerwerk sichtbar.
Im Freibereich ist eine Stiegenkonstruktion im Stahlbetonrohbau vorhanden (sollte die beiden Häuser verbinden), Absturzsicherungen sind keine vorhanden. Nordseitig sind keine entsprechenden Hangsicherungen vorhanden (siehe dazu Schreiben der Stadtgemeinde Baden vom 13.12.2023 sowie Urteil des Landesgericht Wiener Neustadt 27 Cg 59/19t vom 31.05.2023 und Beschluss des Bezirksgericht Baden 5 E 42/23x vom 28.11.2023).
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
Die Ausführungsfrist laut NÖ Bauordnung für die Fertigstellung gemäß Baubewilligung ist abgelaufen, das Gebäude ist nicht fertiggestellt (Siehe Schreiben der Stadtgemeinde Baden vom 13.12.2023).
Weiters liegt ein rechtskräftiger Bescheid - baupolizeilicher Auftrag vom 10.07.2024 der Stadtgemeinde Baden - Baubehörde zum Abbruch der bestehenden Baulichkeiten ("Haus 2") vor.
Die nordseitigen Geländeveränderungen wurden nicht hergestellt, die Baubewilligung für die Herstellung der Geländeveränderungen inkl. Stützmauern vom 14.09.2021 (Zahl BAU-7079-2020) ist mangels nicht erfolgten Baubeginns abgelaufen. Seitens der Stadtgemeinde Baden wurde mit Schreiben vom 13.12.2023 bescheidmäßig die Errichtung der Hangsicherung aufgetragen. Diesbezüglich liegt auch ein Gerichtsurteil des Landesgericht Wiener Neustadt (27 Cg 59/19t) sowie der Beschluss des Bezirksgericht Baden (5 E 4223x vom 28.11.2023) vor.

Vadium: 128.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 960.000,00 EUR
posizione
#BezirkBaden
Esonero di responsabilità
Tutti i dati sono ca. Dati.

Die Daten zu diesem Objekt /Immobilie wurden manuell (nicht vom Anbieter) eingepflegt.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
Die aktuellen Daten entnehmen Sie gegebenenfalls von der angegebenen Seite oder setzen
Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung.
load datadata load ...