Beim Objekt handelt es sich um ein typisches Gründerzeithaus aus der Bauperiode zwischen 1848 bis 1918 und kann als klassisches Mehrparteienwohnhaus angesehen werden. Die Grundstücksgröße beträgt 577 m². Darauf befindet sich ein rechteckförmiger Baukörper, bestehend aus - Kellergeschoss - Erdgeschoss - 4 Obergeschossen - ausgebauten Dachgeschoss Im Innenhof befindet sich ein 2-geschossiger Baukörper, der zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Innenhofbebauung entspricht nicht den Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes. Ein entsprechender genehmigter Plan liegt dem Sachverständigen nicht vor. Darüber hinaus wurde im Innenhof eine mit Holzplatten gedeckte Terrassenüberdachung hergestellt. Auf Grundlage des Baubescheides vom 19. Juni 2019 wurde mit einem 3- geschossigen Dachgeschosszubau begonnen, wobei straßenseitig das 1. Dachgeschoss faktisch einem zusätzlichen Geschoss ähnelt und von den 3 Dachgeschossen nur das 1. und 2. Dachgeschoss bis dato im Rohbau hergestellt ist. Bis dato wurde kein Aufzug errichtet. Die Wohnungen wurden im Zuge des Lokalaugenscheins nicht in Augenschein genommen, sind nach Auskunft des Sachverständigen aber bewohnt. Folgende Baumängel befundete der Sachverständige: • Undichte provisorische Dachabdichtung • Durch eindringende Feuchtigkeit erheblich beschädigte OSB-Platten im Dachgeschoss • Massiver Wasserschaden im Stiegenhaus 3. Stock bis 1. Dachgeschoss • Schadhaftes Hofgesimse Im Übrigen, insbesondere in Bezug auf die Baubescheide, wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen, das zum Bewertungsstichtag Jänner .2025 erstellt wurde.
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